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Jugendschutzgesetz ab 01.04.2016

Liebe Kunden,
das geänderte Jugendschutzgesetz, dass seit dem 01.04.2016 in Kraft ist.

Durch die Gesetzesänderung verpflichten sich Onlineshops dazu, einen Altersnachweis der Kunden zu verlangen, sofern Tabakwaren, Tabakersatz und/oder Liquids in der Bestellung vorhanden sind.

Besonders relevant sind die Änderungen in Paragraph 10 des Jugendschutzgesetzes ( §10 JuSchG ) in den Absätzen 3 und 4, die besagen:

(3) “Tabakwaren und andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen an Kinder und Jugendliche weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.”

(4) “Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in den Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.”

Dies bedeutet, dass Sie uns einen Altersnachweis über die Altersprüfung im Shop erbringen müssen, um entsprechende Waren erwerben zu können.

Wenn Sie ein Kundenkonto anlegen und eine Bestellung machen möchten, bitten wir Sie uns Ihren Ausweis. Ihr Kundenkonto wird dann für Einkäufe freigegeben.
Somit sind Sie verifiziert und könne bei uns einkaufen.

Bitte halten Sie zusätzlich bei der Auslieferung Ihren Ausweis parat, um dem Postboten Ihre Volljährigkeit zu bestätigen.



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